Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

01

Bestehende Verträge, die Tantiemenzahlungen enthalten, sind mit konkreten Leistungskriterien zu untersetzen; diese wiederum sollen nachvollziehbar, überschaubar, genau beschrieben und abrechenbar in Bezug auf die besonderen Leistungen sein. Bestehende Verträge sind diesbezüglich jährlich zu modifizieren.