Sitzung: 27.11.2013 StR/015/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0577/13
Beschluss:
01
Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der
Fundus Revision GmbHÂ versehene
Jahresabschluss 2012 des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt mit
einer Bilanzsumme von 284.371.108,75 € und einem Jahresgewinn von 5.228.552,98
€ wird festgestellt.
02
Der Jahresgewinn von 5.228.552,98 € wird wie folgt verwendet:
-
Die für das Jahr 2012 geplante Eigenkapitalverzinsung in der
Höhe von 4.523.000,00 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
-
Die verbleibende Summe in der Höhe von 705.552,98 € wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
03
Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung erteilt.
04
Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss
2013 einschließlich der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung und
der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß
§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Fundus Revision GmbH bestellt. Der Prüfungsauftrag
ist bis Oktober 2013
durch die Werkleitung auszulösen. Im Prüfungsauftrag ist die Vorlage des
Abschlussberichtes 2013 bis spätestens Ende
Juni 2014 zu vereinbaren. Der Prüfungsbericht ist der Landeshauptstadt Erfurt
auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
05
Gemäß § 25 Absatz 4 Thüringer
Eigenbetriebsverordnung ist neben den Beschlüssen über die Feststellung des
Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung auch der Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig sind der
Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In
der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.