Sitzung: 27.11.2013 StR/015/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0573/13
Beschluss:
04
Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.
05
Als Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2013 der Erfurter Bahn GmbH einschließlich der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätze-gesetz wird die WIBERA AG bestellt. Der Prüfbericht ist der Gesellschafterin Landeshauptstadt Erfurt auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
06
Die Geschäftsführung wird ermächtigt, bereits bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse künftiger Geschäftsjahre aus den Jahresüberschüssen Beträge in eine weitere "Zweckgebundene Rücklage" für die Motorenüberholung einzustellen. Diese zweckgebundene Rücklage ist ausschließlich zur Finanzierung dieser Überholungen zu verwenden.