Die stellv. Ortsteilbürgermeisterin stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:

 

3.1. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung - Grundschule 31

3.1. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung - Kita 62

3.1. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung - Kita 63

3.1. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung - Regelschule 25

 

Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.

Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 3.1./3.2./3.3. und 3.4. – Verwendung der Mittel nach §  16 der Ortsteilverfassung – erweitert.