Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem

     Ortsteilbürgermeister zur Beschaffung eines Kranzes anlässlich des Volks-

     trauertages finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR zur Verfügung gestellt.

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege

     auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)

     nachzuweisen.

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