Sitzung: 06.11.2013 OR NIE/009/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2095/13
Beschluss
1. Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden
dem
    Ortsteilbürgermeister zur
Beschaffung eines Kranzes anlässlich des Volks-
    trauertages finanzielle
Mittel in Höhe von 50,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
Belege
    auf der Grundlage § 71 ThürGemHV
(Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
    nachzuweisen.
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