Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Kirmesgesellschaft Schwerborn finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR  für die musikalische Umrahmung der Nachkirmes 2013 zur Verfügung gestellt.