Sitzung: 09.10.2013 StR/013/2013
Beschluss: mit Ănderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1331/13
01
Im
Bereich der FuĂgĂ€ngerzonen (Anlage 1) wird eine Begrenzung der Zeiten fĂŒr den
Lieferverkehr zum 01.01.2014 eingefĂŒhrt. Neu in die FuĂgĂ€ngerzone eingebunden
werden soll die SchlösserstraĂe. ZunĂ€chst gilt eine Begrenzung von Montag bis
Freitag von 6 bis 11 Uhr und 18 bis 20 Uhr und Sonnabend von 6 bis 11 Uhr.
02
Zur wirksamen Umsetzung der Lieferzeitbegrenzung werden folgende begleitende Regelungen bestÀtigt:
·
Das Befahren ist wÀhrend der Lieferzeiten nur
mit Ausnahmegenehmigung möglich.
·
Ausnahmen zum Befahren der Lieferzonen auch
wĂ€hrend der gesperrten Zeiten werden nur bei begrĂŒndeten AusnahmetatbestĂ€nden
gem. Anlage 2 genehmigt.
·
Der Erhalt und
die Neueinrichtung von Ladezonen am Rand der betroffenen Bereiche ist notwendig
um LiefervorgÀnge auch wÀhrend der Sperrfristen zu ermöglichen (Anlage 3 stellt
die vorhandenen Ladezonen dar). VorschlÀge zum weiteren konkreten Bedarf werden
erarbeitet und mit den betroffenen HĂ€ndlern und Anliegern im Rahmen von
Diskussionsforen im IV. Quartal 2013 abgestimmt.
·
Zur Durchsetzung
der Sperrfristen sind weiter intensive Kontrollen notwendig. Wenn die Punkte 1
und 2 nicht greifen, können vorbehaltlich der haushalterischen Voraussetzungen,
an neuralgischen Punkten automatische Polleranlagen vorgesehen werden.
03
Die Verwaltung wird beauftragt, ĂŒber die Thematik der Lieferzeitbegrenzung in der Presse und mit einer entprechenden PrĂ€sentation auf den Internetseiten der Stadt Erfurt zu informieren. Mit den betroffenen Anliegern (HĂ€ndler, Bewohner und Gewerbetreibenden) sind entsprechende Informationsveranstaltungen durchzufĂŒhren (IV. Quartal 2013). Im Jahr 2015 sind die Auswirkungen LieferzeitbeschrĂ€nkung und Sperrzeiten zu evaluieren und dem zustĂ€ndigen Ausschuss vorzustellen.
04
Die Verwaltung
wird beauftragt, jĂ€hrlich und im Vergleich zum Vorjahr ĂŒber die erteilten
Ausnahmegenehmigungen und Einzelfallregelungen im Ausschuss fĂŒr Ordnung,
Sicherheit und Ortschaften und den Ausschuss fĂŒr Bau und Verkehr zu berichten.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a - c beigefĂŒgt.