Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

01

Im Bereich der FußgĂ€ngerzonen (Anlage 1) wird eine Begrenzung der Zeiten fĂŒr den Lieferverkehr zum 01.01.2014 eingefĂŒhrt. Neu in die FußgĂ€ngerzone eingebunden werden soll die Schlösserstraße. ZunĂ€chst gilt eine Begrenzung von Montag bis Freitag von 6 bis 11 Uhr und 18 bis 20 Uhr und Sonnabend von 6 bis 11 Uhr.

 

02

Zur wirksamen Umsetzung der Lieferzeitbegrenzung werden folgende begleitende Regelungen bestÀtigt:

 

·         Das Befahren ist wĂ€hrend der Lieferzeiten nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

·         Ausnahmen zum Befahren der Lieferzonen auch wĂ€hrend der gesperrten Zeiten werden nur bei begrĂŒndeten AusnahmetatbestĂ€nden gem. Anlage 2 genehmigt.

·         Der Erhalt und die Neueinrichtung von Ladezonen am Rand der betroffenen Bereiche ist notwendig um LiefervorgĂ€nge auch wĂ€hrend der Sperrfristen zu ermöglichen (Anlage 3 stellt die vorhandenen Ladezonen dar). VorschlĂ€ge zum weiteren konkreten Bedarf werden erarbeitet und mit den betroffenen HĂ€ndlern und Anliegern im Rahmen von Diskussionsforen im IV. Quartal 2013 abgestimmt.

·         Zur Durchsetzung der Sperrfristen sind weiter intensive Kontrollen notwendig. Wenn die Punkte 1 und 2 nicht greifen, können vorbehaltlich der haushalterischen Voraussetzungen, an neuralgischen Punkten automatische Polleranlagen vorgesehen werden.

 

03

Die Verwaltung wird beauftragt, ĂŒber die Thematik der Lieferzeitbegrenzung in der Presse und mit einer entprechenden PrĂ€sentation auf den Internetseiten der Stadt Erfurt zu informieren. Mit den betroffenen Anliegern (HĂ€ndler, Bewohner und Gewerbetreibenden) sind entsprechende Informationsveranstaltungen durchzufĂŒhren (IV. Quartal 2013). Im Jahr 2015 sind die Auswirkungen LieferzeitbeschrĂ€nkung und Sperrzeiten zu evaluieren und dem zustĂ€ndigen Ausschuss vorzustellen.

 

04

Die Verwaltung wird beauftragt, jĂ€hrlich und im Vergleich zum Vorjahr ĂŒber die erteilten Ausnahmegenehmigungen und Einzelfallregelungen im Ausschuss fĂŒr Ordnung, Sicherheit und Ortschaften und den Ausschuss fĂŒr Bau und Verkehr zu berichten.

 

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a - c beigefĂŒgt.