Sitzung: 09.10.2013 StR/013/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1074/13
01
Der Stadtratsbeschluss Nr.: 1958/12 vom
19.12.2012 zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre VS019 wird aufgehoben.
02
Auf Grund von
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1
Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.
§ 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und
§§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die Satzung
über die Anordnung der 1. Verlängerung der am 09.03.2012 in Kraft getretenen
Veränderungssperre für den nördlichen Teilbereich des Geltungsbereiches des
einfachen Bebauungsplanes JOV573 "Eugen-Richter-Straße/Hamburger
Straße" - VS019 um ein Jahr. Der beiliegende Satzungstext (Anlage 3) über
die Veränderungssperre und der Lageplan im Maßstab 1: 1000 (Anlage 2) sind
Bestandteil des Beschlusses.
03
Die Satzung über
die 1. Verlängerung der Veränderungssperre ist im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 2 a - c beigefügt.