Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Der Stadtratsbeschluss Nr.: 1958/12 vom 19.12.2012 zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre VS019 wird aufgehoben.

 

02

Auf Grund von § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die Satzung über die Anordnung der 1. Verlängerung der am 09.03.2012 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den nördlichen Teilbereich des Geltungsbereiches des einfachen Bebauungsplanes JOV573 "Eugen-Richter-Straße/Hamburger Straße" - VS019 um ein Jahr. Der beiliegende Satzungstext (Anlage 3) über die Veränderungssperre und der Lageplan im Maßstab 1: 1000 (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre ist im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 2 a - c beigefügt.