Sitzung: 09.10.2013 StR/013/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 0719/13
01
Der Entwurf des
Bebauungsplanes LIN641 "Azmannsdorfer Straße" in seiner Fassung vom
30.08.2013 (Anlage 3 und 3.1) und die Begründung (Anlage 4) sowie die
Zwischenabwägung (Anlage 9) werden gebilligt.
Â
Das Verfahren wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren
von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a
BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
02
Die Billigung steht unter dem Vorbehalt des
Abschlusses vertraglicher Vereinbarungen vor dem Satzungsbeschluss.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem
Eigentümer der Flurstücke im Geltungsbereich einen städtebaulichen Vertrag über
die Erschließung und die Sicherung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und LandschaftÂ
abzuschließen.Â
03
Der Entwurf des
Bebauungsplanes LIN641 "Azmannsdorfer Straße" und die Begründung sind
nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
04
Die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis:
Die Anlage 3.1 ist Bestandteil der Anlage 3. Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 1 a - e beigefügt.