Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 Abs. 3 Anlage 5 in Verbindung mit § 8 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel in Höhe von 1300,00 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Stadtteilzentrum Moskauer Platz zur Verfügung gestellt.

Die bereit gestellten Mittel werden zur Anschaffung von Galerierahmen eingesetzt.Â