Sitzung: 28.08.2013 OR MAR/007/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1424/13
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Marbacher Chorverein "Musica Viva" e.V. für die Honorarkosten des Chorleiters
finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.