Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein Marbscher Bote e.V. für die Finanzierung einer Ausgabe des "Marbschen Bote" finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.