Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Die nachfolgend näher bezeichnete Straße wird dem öffentlichen Verkehr (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet

 

1.1. Parkplatz  Waldhaus  (siehe Übersichtsplan*).

 

2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

4. Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

*) - Der  Übersichtsplan liegt der Niederschrift  als Anlage 1 bei