Sitzung: 19.06.2013 OR MAR/006/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1132/13
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Marbacher Burschenverein „Einigkeit“ 1894 e.V. zur Vorbereitung und
Durchführung der diesjährigen Kirmes zweckgebunden für Nutzungsgebühr und
Festzelt finanzielle Mittel in Höhe von 1250,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.