Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Marbacher Burschenverein „Einigkeit“ 1894 e.V. zur Vorbereitung und Durchführung der diesjährigen Kirmes zweckgebunden für Nutzungsgebühr und Festzelt finanzielle Mittel in Höhe von 1250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.