01

Der Stadtrat nimmt die Konzeption "Kunstrasenprogramm für Erfurt" (Stand Februar 2013) zur Kenntnis.

 

02

Die Stadtverwaltung wird vorbehaltlich der Bestätigung und Genehmigung des Haushaltes 2013 beauftragt, die vorgesehene Planung mittels Kommunalkrediten zu finanzieren und die entsprechenden Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ESB für die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.

 

03

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die sportliche Nutzung von geeigneten sanierungsbedürftigen kommunalen Sportanlagen aufgegeben und die Flächen z. B. für Wohnbaunutzung umgewidmet werden können. Ziel soll es sein, die Kosten für die Umsetzung des Kunstrasenprogramms zu reduzieren.

 

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses (Konzeption) ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.