Sitzung: 04.07.2013 StR/020/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 2473/12
01
Der Entwurf zur 5.
Änderung des Bebauungsplanes LIA284 "Güterverkehrszentrum Erfurt" in
seiner Fassung vom 24.06.2013Â (Anlage 2)
und die Begründung (Anlage 3) sowie die Zwischenabwägung (Anlage 4) werden
gebilligt.
02
Der Entwurf zur 5.
Änderung des Bebauungsplanes LIA284 "Güterverkehrszentrum Erfurt" in
seiner Fassung vom 24.06.2013, dessen
Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz1 BauGB zu
beteiligen.
03
Zeitpunkt, Ort und
Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer
umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt
der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
04
Außerhalb und unabhängig
vom Bebauungsplanverfahren wird die Stadtverwaltung beauftragt, die konkrete
Knotenpunktausbildung der 2. Anbindung des GVZ (Anbindung der Straße Im
Mittelfelde an die Sömmerdaer Straße) gemäß der beigefügten schematischen
Variante 2A (Anlage Z, gesonderte nicht zum Bebauungsplan gehörende Anlage) in
einer förder- und genehmigungsfähigen Form wie folgt vorzunehmen:
- Ausfahrt aus dem
GVZ in Richtung Süd
- Zufahrt in das GVZ
nur aus Richtung Süd
Hinweis:
Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a - d und Anlage Z beigefügt.