Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

 

01

Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes LIA284 "Güterverkehrszentrum Erfurt" in seiner Fassung vom 24.06.2013  (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) sowie die Zwischenabwägung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

02

Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes LIA284 "Güterverkehrszentrum Erfurt" in seiner Fassung vom 24.06.2013, dessen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz1 BauGB zu beteiligen.

 

03

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

04

Außerhalb und unabhängig vom Bebauungsplanverfahren wird die Stadtverwaltung beauftragt, die konkrete Knotenpunktausbildung der 2. Anbindung des GVZ (Anbindung der Straße Im Mittelfelde an die Sömmerdaer Straße) gemäß der beigefügten schematischen Variante 2A (Anlage Z, gesonderte nicht zum Bebauungsplan gehörende Anlage) in einer förder- und genehmigungsfähigen Form wie folgt vorzunehmen:

 

- Ausfahrt aus dem GVZ in Richtung Süd

- Zufahrt in das GVZ nur aus Richtung Süd

 

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a - d und Anlage Z beigefügt.