Sitzung: 04.07.2013 StR/020/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2399/12
01
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Ermittlung der
Ausgleichsbeträge für alle geeigneten Grundstücke in folgenden
Sanierungsgebieten, in denen die Sanierung im Vollverfahren gemäß § 154 Abs. 3
BauGB durchgeführt wird, auf der Grundlage hierfür erstellter zonaler Gutachten
vorzunehmen:
- AndreasviertelÂ
- Michaelisstraße OstÂ
- Michaelisstraße West Â
- MarstallstraßeÂ
- Kartäuserstraße
Den Grundstückseigentümern sind hierfür Ablösevereinbarungen anzubieten.
Sofern Ablösevereinbarungen nicht zustande kommen, fordert die
Stadtverwaltung den Ausgleichsbetrag durch Bescheid gemäß § 154 Abs. 4 BauGB an.
02
Zur Würdigung der Bereitschaft der Grundstückseigentümer zur vorzeitigen
Ablösung der Ausgleichsbeträge beschließt der Stadtrat eine Abzinsung von 6%
pro Jahr, gerechnet bis zum voraussichtlichen Abschluss der Sanierung.
03
Die sanierungsbedingten Einnahmen werden über den städtischen Haushalt
auf einem separaten Treuhandkonto des zuständigen Sanierungsträgers verwaltet.
Vorzeitig abgelöste Ausgleichsbeträge sind vorrangig vor
mitleistungspflichtigen Bund-Länder-Mitteln aus neuem Verfügungsrahmen für die
Finanzierung der noch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in den o. g.
Sanierungsgebieten einzusetzen.
04
Gemäß Empfehlung des Gutachters wird auf die Möglichkeit zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge auf dem Wege der ortsüblichen Bekanntmachung hingewiesen.