Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

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Die Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 3 - Bereich Altstadt, Bebauungsplan ALT608 „Horngasse“, Stand 26.03.2013 wird gebilligt (Anlage 2 und 3). Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 6 BauGB in der durch die Anpassung an den Bebauungsplan ALT608 „Horngasse“ geänderten Form, ortsüblich neu bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft gegeben wird.

 

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 8 a - c beigefügt.