Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 17.01.2013 für das Vorhaben Kindertagesstätte Frienstedt wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich südlich der Straße Pfarrtor in Erfurt Frienstedt soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan FRI649 "Kindertagesstätte Frienstedt" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 117 und 118 der Flur 3, Gemarkung Frienstedt. Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-              Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der         Kindertagesstätte am Standort,

-              Einbeziehung des Baumbestandes in die Gestaltung der Freiflächen der Kindertagesstätte,

-              Aufwertung des östlichen Ortsrandes des Ortsteils Frienstedt, Einbindung in         den Grünzug.

 

03

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß   § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

04

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

 

06

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses (Übersichtsskizze) ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.