Sitzung: 04.07.2013 StR/020/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0155/13
01
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes JOV573
"Eugen-Richter-Straße / Hamburger Straße" in seiner Fassung vom
24.06.2013 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Durch
das Bebauungsplanverfahren JOV573 werden die Sanierungsziele für den
Teilbereich des Sanierungsgebietes KRV420 „Innere Oststadt“ gebietsbezogen konkretisiert.
03
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes JOV573
"Eugen-Richter-Straße / Hamburger Straße" und die Begründung sind
nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB
i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a - c beigefügt.