Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

1. Die nachfolgend näher bezeichneten Straßen werden dem öffentlichen Verkehr

     (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet

   1.1. Kreuzblümchenweg

   1.2. Beifußweg

   1.3. Thymianweg  - Restbereich

   1.4. Fingerhutstraße  - Verlängerung

   (siehe Übersichtsplan*).

 

2. Die Einstufung der Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als 

     Gemeindestraßen.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

4. Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt zu machen  und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

*) - Der Ãœbersichtsplan liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei.