Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt auf Grund einer Dringlichkeit den Antrag auf Änderung der Tagesordnung um den Punkt
3.1. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung - Sommerfest .
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Durchführung der Veranstaltung begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt.
Somit wird die Tagesordnung um den TOP 3.1. Mittelvergabe nach § 16 der Ortsteilverfassung erweitert.