Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 4, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

01

Der Stadtrat bestätigt die in der Anlage 1 befindliche geänderte Richtlinie zur Härtefallregelung  bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung (Grundstücke mit abflusslosen Gruben) zum Schutze der Fließgewässer und des Grundwassers in der Landeshauptstadt Erfurt.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen finanziellen Mittel in bedarfsgerechter Höhe in den Haushalten einzuordnen. Zur Deckung ist vorrangig die in die Haushalte abgeführte Verzinsung des Eigenkapitals des Entwässerungsbetriebes zu nutzen.

 

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.