Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt, sollen die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet werden.

Der Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich über die notwendigen Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände benötigt werden. Die Bekanntgabe der durchgeführten Ausgaben erfolgt am Ende des Jahres gegenüber dem Ortsteilrat.

Die Verwaltung, hier Sachbearbeiter Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit tangierenden Fachämtern zu führen.