Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

01

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 02 beigefügte „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung und abwasserspezifischer Verwaltungsgebühren der Landeshauptstadt Erfurt (Abwassergebührensatzung)“.

 

02

Die Satzung ist der Rechtsaufsichtbehörde zur Genehmigung vorzulegen (§ 2 Abs. 4a Nr.2 ThürKAG).

 

03

Nach vorliegen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist die Satzung im Amtsblatt bekannt zu machen.

 

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.