Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und

Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt sollen die

Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet

werden. Der Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich über die not-

wendigen Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.

Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss

umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.