Sitzung: 16.04.2013 OR ROH/004/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0606/13
Beschluss
1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem
    Ortsteilbürgermeister zur ErfüllungÂ
der Repräsentationsaufgaben finanzielle
    Mittel in Höhe von 100,00 EUR
zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
Belege
     auf der Grundlage § 71
ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
     nachzuweisen.