Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem

     Ortsteilbürgermeister  zur Erfüllung  der Repräsentationsaufgaben finanzielle

     Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege

      auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)

      nachzuweisen.