Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt sollen Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet werden.

Die Ortsteilbürgermeisterin entscheidet eigenverantwortlich darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.

Die Verwaltung, hier: Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den tangierenden Fachämtern zu führen.