Sitzung: 15.04.2013 OR EGS/004/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0240/13
01.
Der
Ortsteilbürgermeisterin werden für 2013 aus § 16 der Ortsteilverfassung 100,00 EURÂ
zur Verfügung gestellt.
02.
Entsprechend der
unter § 19 Abs. a) und f) der Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt aufgeführten
Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet die
Ortsteilbürgermeisterin über den Einsatz der Mittel.
03.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.