Sitzung: 08.04.2013 OR MÖR/004/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0241/13
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt Erfurt sollen
Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet
werden.
Der Ortsteilbürgermeister entscheidet
eigenverantwortlich darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier: Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den tangierenden Fachämtern zu führen.