Sitzung: 08.04.2013 OR MÖR/004/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0216/13
01.
Dem
Ortsteilbürgermeister werden für 2013 aus § 16 der Ortsteilverfassung 300,00 EURÂ
zur Verfügung gestellt.
02.
Entsprechend der
unter § 19 Abs. a) und f) der Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt aufgeführten
Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister
über den Einsatz der Mittel.
03.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.