TOP Ö 3.1: Dringlicher Antrag - Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar zur Abwassergebührensatzung: Klärung der Frage der Fristwahrung der Berufung BE: Antragsteller Herr Warnecke, Fraktionsvorsitzender der Fraktion SPD hinzugezogen: Beigeordneter für Bürgerservice und Sicherheit