Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. werden entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt 100,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Aufwendungen für Notstromaggregat, Toilettenwagen sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren eingesetzt werden.