Sitzung: 18.03.2013 OR DIT/003/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0139/13
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die
Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt,
sollen die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses
verwendet werden.
Der Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich über die
notwendigen Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände benötigt werden.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiter Amt 18, wird beauftragt, den
Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit tangierenden Fachämtern
zu führen.