Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 8, Enthaltungen: 9, Befangen: 0

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zum provisorischen Erhalt des Nebengebäudes des Reit- und Therapiehofes Stotternheim zu ermöglichen.

Kosten durch die Nutzung des Nebengebäudes dürfen der Stadt Erfurt (Erfurter Sportbetrieb) nicht entstehen.

 

02

Dieser Zustand ist so lange zu gewährleisten, bis zwischen dem Erfurter Sportbetrieb und dem Reit- und Therapiehof Stotternheim e. V. eine belastbare Perspektive zum Erhalt erarbeitet ist. Dem Stadtrat ist ein entsprechendes Konzept bis Oktober 2013 vorzulegen.