Sitzung: 06.03.2013 OR MOL/003/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0239/13
Beschluss:
01.
Dem Ortsteilbürgermeister werden für 2013 aus § 16 der
Ortsteilverfassung 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.
02.
Entsprechend der unter § 19 Abs. a) und f) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt aufgeführten
Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister
über den Einsatz der Mittel.
03.
Die ordnungsgemäße
Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage §
71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.