Sitzung: 27.02.2013 StR/003/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 5, Enthaltungen: 17, Befangen: 0
Vorlage: 0120/13
Punkt 3 der Maßnahme 5
„Zur Minderung der
Raumkapazitätsprobleme wird das ehemalige Grundschulgebäude saniert
und beiden Schulen zur
Unterrichtsnutzung zur Verfügung gestellt.“
wird geändert in:
Zur Minderung der Raumkapazitätsprobleme wurde das ehemalige
Grundschulgebäude saniert und der Regelschule Urbich zur Nutzung für die
Klassenstufe 5 und 6 zugewiesen. Die Grundschule Urbich erhält im Hauptgebäude
zusätzlich zu den aktuell genutzten Räumen die Unterrichtsräume 18 und 10 oder 19 und 10 zugewiesen.