Sitzung: 27.02.2013 StR/003/2013
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2427/12
01
Dem
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2
BauGB für das Vorhaben "Parkhaus Reglermauer" vom 21.09.2012 mit ca.
210 Stellplätzen wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach
pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet
werden.
02
Für einen Teilbereich von ca.
2000 qm des rechtsverbindlichen
Bebauungsplan EFM123 "Anger / Trommsdorffstraße / Juri-Gagarin-Ring /
Bahnhofstraße" soll gemäß
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m.
§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogener
Bebauungsplan "Parkhaus Reglermauer" aufgestellt werden. Das Gebiet
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT 580 wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzungen begrenzt:
im Nordwesten:                durch die nordwestlich Grenzen der Flurstücks 3/5
der Flur 130 Gemarkung Erfurt-Süd in gerader Verlängerung zur Bahnhofstraße im
Abstand von 5 m zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 2/2
im Nordosten:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â durch
die nordöstliche Grenze des Flurstückes 3/5 der Flur 130, Gemarkung Erfurt-Süd
im Südosten:                      durch
die südöstliche Grenze des Flurstücks 3/5 der Flur 130, Gemarkung Erfurt-Süd
im Südwesten:                  durch
die nordwestliche und östliche Grenze des Flurstücks 4 und der südöstliche
Grenze des Flurstücks 3/5 der Flur 130, Gemarkung Erfurt-Süd
Die Größe des Plangebietes
beträgt ca. 0,2 ha.
Der Geltungsbereich umfasst
die Flurstücke 3/5 und 2/2 (teilweise) der Flur 130 in der Gemarkung
Erfurt-Süd.
Mit dem Bebauungsplan werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT 580 sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens Neubau eines Parkhauses
geschaffen werden.
-
Die
Zufahrt soll über die Straße Reglermauer erfolgen.
-
Die
fußläufige Erreichbarkeit der Bahnhofstraße soll auf dem kurzen Weg über den
vorhandenen Durchgang im Gebäude Bahnhofstraße 4a auf dem Flurstück 2/2
der Flur 130, Gemarkung Erfurt durch ein Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit
gesichert werden.
-
Mit
der Errichtung des Parkhauses soll der Großteil der vorhandenen oberirdischen
Stellplätze im Blockinnenbereich in das Parkhaus verlagert werden.
-
Im
Ergebnis der Realisierung des Parkhauses soll außerhalb des Geltungsbereichs
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Freifläche im rückwärtigen Bereich
des Grundstücks Anger 11 neu gestaltet werden. Konkrete Vereinbarungen dazu
werden im Durchführungsvertrag geschlossen.
Mit
dem Bebauungsplan sollen die Erhaltungs- und Sanierungsziele der Satzung über die städtebauliche Sanierung in
Erfurt, Altstadt (EFM101) und Erhaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt
jeweils vom 15. Juni 1992 gebietsbezogen
konkretisiert werden.
03
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Auf
die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1
i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr 1 BauGB verzichtet.
04
Der Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Gemäß
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf
hinzuweisen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich
die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
05
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den
erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1
BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens
abzuschließen.
06
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Regelungen über geeignete Maßnahmen, in Bezug auf die gestalterische Qualitätssicherung bei der Fassadengestaltung des Parkhauses, zu treffen.
Hinweis:
Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.