Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB für das Vorhaben "Parkhaus Reglermauer" vom 21.09.2012 mit ca. 210 Stellplätzen wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für einen Teilbereich von ca. 2000 qm des rechtsverbindlichen Bebauungsplan EFM123 "Anger / Trommsdorffstraße / Juri-Gagarin-Ring / Bahnhofstraße" soll gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1  BauGB der vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Reglermauer" aufgestellt werden. Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT 580 wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen begrenzt:

im Nordwesten:                 durch die nordwestlich Grenzen der Flurstücks 3/5 der Flur 130 Gemarkung Erfurt-Süd in gerader Verlängerung zur Bahnhofstraße im Abstand von 5 m zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 2/2

im Nordosten:                    durch die nordöstliche Grenze des Flurstückes 3/5 der Flur 130, Gemarkung Erfurt-Süd

im Südosten:                       durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 3/5 der Flur 130, Gemarkung Erfurt-Süd

im Südwesten:                   durch die nordwestliche und östliche Grenze des Flurstücks 4 und der südöstliche Grenze des Flurstücks 3/5 der Flur 130, Gemarkung Erfurt-Süd

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,2 ha.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 3/5 und 2/2 (teilweise) der Flur 130 in der Gemarkung Erfurt-Süd.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-         Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT 580 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens Neubau eines Parkhauses geschaffen werden.

-         Die Zufahrt soll über die Straße Reglermauer erfolgen.

-         Die fußläufige Erreichbarkeit der Bahnhofstraße soll auf dem kurzen Weg über den vorhandenen Durchgang im Gebäude Bahnhofstraße 4a auf dem Flurstück 2/2 der Flur 130, Gemarkung Erfurt durch ein Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit gesichert werden.

-         Mit der Errichtung des Parkhauses soll der Großteil der vorhandenen oberirdischen Stellplätze im Blockinnenbereich in das Parkhaus verlagert werden.

-         Im Ergebnis der Realisierung des Parkhauses soll außerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Freifläche im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Anger 11 neu gestaltet werden. Konkrete Vereinbarungen dazu werden im Durchführungsvertrag geschlossen.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die Erhaltungs- und Sanierungsziele der Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Altstadt (EFM101) und Erhaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt jeweils vom 15. Juni 1992 gebietsbezogen konkretisiert werden.

 

03

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13  Abs. 2 Nr 1 BauGB verzichtet.

 

04

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

 

06

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Regelungen über geeignete Maßnahmen, in Bezug auf die gestalterische Qualitätssicherung bei der Fassadengestaltung des Parkhauses, zu treffen.

 

 

Hinweis:

Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.