Sitzung: 30.01.2013 OR SCH/002/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0055/13
Beschluss:
Entsprechend § 2
Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von
Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt können die Mieteinnahmen für die
Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses verwendet werden.
Der
Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich über die notwendigen
Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiter Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.