Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 8, Befangen: 0

 

01

Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4a) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat Erfurt den Bebauungsplan STO584 „Westlich Erfurter Landstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (M 1:2000 - Anlage 2) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 06.11.2012, als Satzung.

 

03

Die Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan STO584 „Westlich Erfurter Landstraße“ wird gebilligt.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet.

Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

05

Die Landeshauptstadt Erfurt wird die Umsetzung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Schutzmaßnahme zur Sicherung der Feldhamsterpopulation i.S. § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG, Maßnahme Nr. M 12 des Grünordnungsplanes (hamstergerechte Feldbewirtschaftung) gewährleisten.

Die Verwaltung wird beauftragt

  • durch vertragliche Vereinbarungen auf  35 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche eine hamstergerechte Feldbewirtschaftung  im Bereich zwischen der BAB A71, den Ortslagen Mittelhausen und Stotternheim, der Schmalen Gera und dem Feuchtgebiet Luisenhall zu sichern und
  • die dazu erforderlichen Haushaltsmittel  in den jeweiligen Haushaltsjahren  vorzusehen

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses werden der Niederschrift als Anlagen 1 a-d beigefügt.