01

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 und 21 Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), der §§ 2, 49 und 83 Abs. 1 Nr. 7 Thüring-er Bauordnung (ThürBO) beschließt der Stadtrat Erfurt die Stellplatzbeschränkungssatzung "Petersberg" bestehend aus dem Satzungstext in der Fassung vom 03.08.2012 (Anlage 2) und der Karte mit Geltungsbereich, M 1:2000 (Anlage 3), als Satzung.

 

02

Die Begründung (Anlage 4) zur Stellplatzbeschränkungssatzung "Petersberg" wird gebilligt.

 

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses werden der Niederschrift als Anlage 2 a-c beigefügt.