Sitzung: 16.10.2012 OR TTS/008/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2062/12
Beschluss:
1. Der Beschluss 1052/12 vom 12.06.2012 wird aufgehoben.
2. Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird
dem Töttelstädter Feuerwehrverein e.V. ein Zuschuss in Höhe von 400,00 EUR
zweckgebunden für die Anschaffung einer Beschallungsanlage bewilligt.
3. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
nachzuweisen.