Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1. Der Beschluss 1052/12 vom 12.06.2012 wird aufgehoben.

2. Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem Töttelstädter Feuerwehrverein e.V. ein Zuschuss in Höhe von 400,00 EUR zweckgebunden für die Anschaffung einer Beschallungsanlage bewilligt.

3. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.