Sitzung: 11.10.2012 OR SWB/008/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2025/12
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Schwerborn finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.