Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Schwerborn finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.