Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkt soll als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:

 

3.1. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung - Kirmes

 

Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.

Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 3.1. – Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert