Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Zur Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben gem. § 19, Buchstaben a) und f) Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister weitere 222,80 Euro zur Verfügung gestellt.

2.    Entsprechend der unter § 19 a und f aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.

3.    Die Verwendung der Mittel ist umgehend durch Einzelquittungen zu belegen.