Sitzung: 09.10.2012 OR RIE/008/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1905/12
1.
Zur
Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben gem. § 19, Buchstaben a) und f) Anlage
5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister
weitere 222,80 Euro zur Verfügung gestellt.
2.
Entsprechend
der unter § 19 a und f aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben
entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.
3. Die Verwendung der Mittel ist umgehend durch Einzelquittungen zu belegen.