Sitzung: 11.10.2012 OR BIN/008/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1891/12
Beschluss:
1. Der Beschluss 0845/12 vom 19.04.2012 wird aufgehoben.
2. Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird
dem SV Bindersleben e.V. ein Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR zweckgebunden für
die Anschaffung von Fußbällen bewilligt.
3. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.