Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1. Der Beschluss 0845/12 vom 19.04.2012 wird aufgehoben.

2. Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird dem SV Bindersleben e.V. ein Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR zweckgebunden für die Anschaffung von Fußbällen bewilligt.

3. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV  (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.