Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

01

Für den Bereich innerhalb der Straßen Nordhäuser Straße, Bergstraße, Blumenstraße und Albrechtstraße soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB ein Bebauungsplan ANV644 "Albrechtstraße- Bergstraße" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

im Norden:    durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Nordhäuser Straße

(Erfurt-Nord, Flur 10, Flurstück 186/1)

im Osten:       durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Bergstraße

(Erfurt-Nord, Flur 10, Flurstück 193/1)

im Süden:      durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Blumenstraße

(Erfurt-Nord, Flur 10 und 2, Flurstück 196/3 und 134/19)

im Westen:   durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Albrechtstraße

(Erfurt-Nord, Flur 2 und 10, Flurstück 49/13 und 191/2)

(siehe Anlage 1)

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Schutz und Entwicklung der bestehenden gründerzeitlichen Blockstruktur in ihrer Nutzung und Raumstruktur durch

·        Erhaltung und Sicherung der Wohnnutzung

·        Schaffung und Sicherung eines adäquaten Freiraumanteils und Neuordnung der Blockinnenbereiche

·        Ausschluss von die Wohnqualität mindernden und störenden  Nutzungen im Blockinnenbereich und von wohngebietsunverträglichen offenen Stellplätzen

·        Sicherung  der Nutzungsmischung mit nicht störenden gewerblichen Nutzungen

·        Sicherung der Sanierungsziele der Sanierungssatzung.

 

02

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

 

Hinweis

Die Anlage des Beschlusses wird der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.