Sitzung: 27.09.2012 StR/014/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1521/12
01
Für den Bereich innerhalb der Straßen Nordhäuser Straße, Bergstraße, Blumenstraße und Albrechtstraße soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB ein Bebauungsplan ANV644 "Albrechtstraße- Bergstraße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden:   durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Nordhäuser Straße
(Erfurt-Nord, Flur 10, Flurstück 186/1)
im Osten:      durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Bergstraße
(Erfurt-Nord, Flur 10, Flurstück 193/1)
im Süden:     durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Blumenstraße
(Erfurt-Nord, Flur 10 und 2, Flurstück 196/3 und 134/19)
im Westen:  durch den Beginn des öffentlichen Straßenraumes der Albrechtstraße
(Erfurt-Nord, Flur 2 und 10, Flurstück 49/13 und 191/2)
(siehe Anlage 1)
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
Schutz und Entwicklung der bestehenden gründerzeitlichen Blockstruktur in ihrer Nutzung und Raumstruktur durch
· Erhaltung und Sicherung der Wohnnutzung
· Schaffung und Sicherung eines adäquaten Freiraumanteils und Neuordnung der Blockinnenbereiche
· Ausschluss von die Wohnqualität mindernden und störenden Nutzungen im Blockinnenbereich und von wohngebietsunverträglichen offenen Stellplätzen
· Sicherung der Nutzungsmischung mit nicht störenden gewerblichen Nutzungen
· Sicherung der Sanierungsziele der Sanierungssatzung.
02
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Hinweis
Die Anlage des Beschlusses wird der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.