01

Das Fahrradabstellkonzept für den Bereich des Hauptbahnhofes Erfurt (Anlage 1 und 2) wird als Grundlage für das weitere Verwaltungshandeln zur Kenntnis genommen.

 

02

Die Durchführung der unter Stufe 1 genannten Maßnahmen zur Erweiterung der Fahrradabstellplätze wird bestätigt.

 

03

Die unter den Dringlichkeitsstufen 2 und 3 genannten Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Hinweis:

Die Anlagen des Beschlusses werden der Niederschrift als Anlage 5 a-b beigefügt.