Sitzung: 27.09.2012 StR/014/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1030/12
01
Dem Antrag auf Änderung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 15.03. 2012 für
das Vorhaben „Möbelhaus, Sport- und Freizeiteinrichtung Teichmannshof"
wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen
zugestimmt. Das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplanes soll eingeleitet werden.
02
Für den Ortsteil Gispersleben-Kiliani, nördlich der Straße der Nationen,
östlich der Lobensteiner Straße und westlich der Apoldaer Straße soll gem. § 12
Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der Vorhabenbezogene
Bebauungsplan GIK160 "Möbelhaus, Sport- und Freizeiteinrichtung
Teichmannshof" geändert werden.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Umnutzung des bestehenden
Sport- und Freizeitparkes in einem Teilbereich von 930 m² in einen
nichtzentrenrelevanten Raumaustatter-Fachmarkt mit 800 m² Verkausfläche
03
Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Auf die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird
gemäß § 13 Abs.
2 Satz 1, Nr. 1 BauGB verzichtet.
04
Der Einleitungs- und Änderungsbeschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
05
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen
Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur
Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.