Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

01

Dem Antrag auf Änderung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 15.03. 2012 für das Vorhaben „Möbelhaus, Sport- und Freizeiteinrichtung Teichmannshof" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Ortsteil Gispersleben-Kiliani, nördlich der Straße der Nationen, östlich der Lobensteiner Straße und westlich der Apoldaer Straße soll gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der Vorhabenbezogene Bebauungsplan GIK160 "Möbelhaus, Sport- und Freizeiteinrichtung Teichmannshof" geändert werden.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur  Umnutzung des bestehenden Sport- und Freizeitparkes in einem Teilbereich von 930 m² in einen nichtzentrenrelevanten Raumaustatter-Fachmarkt  mit 800 m² Verkausfläche

 

03

Die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und Â§ 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß  § 13 Abs.  2 Satz 1, Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

04

Der Einleitungs- und Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.