Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung.
Folgender Tagesordnungspunkt soll als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
3.1. Verwendung der § 4 Mittel der Ortsteilverfassung - Fahrbahnsanierung
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt.
Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 3.1. – Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – erweitert